Sterbefall

Beerdigungen von Kirchenmitgliedern finden nach Absprache mit dem Pfarramt, dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung statt. Möglich sind Trauerfeiern zur Erdbestattung, Trauerfeiern zur Einäscherung (Trauerfeier mit Sarg, Urnenbeisetzung ca. 1 Woche später), Trauerfeiern zur Urnenbeisetzung (Trauerfeier mit Urne, in der Regel 10 Tage nach dem Ableben) oder Gedenkfeiern für Angehörige, wenn der/die Verstorbene nicht Kirchenmitglied war und sich eine kirchliche Beisetzung verbietet. 

Nähere Informationen zum Thema finden sie hier: http://www.ekkw.de/ratgeber/bestattung.html

Für nähere Absprachen oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.

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