Sterbefall
Beerdigungen von Kirchenmitgliedern finden nach Absprache mit dem Pfarramt, dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung statt. Möglich sind Trauerfeiern zur Erdbestattung, Trauerfeiern zur Einäscherung (Trauerfeier mit Sarg, Urnenbeisetzung ca. 1 Woche später), Trauerfeiern zur Urnenbeisetzung (Trauerfeier mit Urne, in der Regel 10 Tage nach dem Ableben) oder Gedenkfeiern für Angehörige, wenn der/die Verstorbene nicht Kirchenmitglied war und sich eine kirchliche Beisetzung verbietet.
Nähere Informationen zum Thema finden sie hier: http://www.ekkw.de/ratgeber/bestattung.html
Für nähere Absprachen oder Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.